
Abmahnungen wegen "Google Fonts" auf der Internetseite
Sehr geehrte WITO-Mitglieder,
aktuell werden zahlreiche Firmen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung auf ihrer Internetseite abgemahnt.
Kanzleien wie "RAAG" rufen die Internetseite des Unternehmens auf und überprüfen, ob die darauf verwendeten Schriften von Google stammen und bei Aufruf der Seite von Google Servern geladen werden.
Da auch die IP-Adresse des Aufrufenden an Google weitergegeben wird, ist damit eine Weitergabe personenbezogener Daten in die USA ohne Einwilligung verbunden.
Da diese Weitergabe sofort bei Aufruf der Seite erfolgt, ist sie auch nicht durch eine vorgeschaltete Cookie-Zustimmung oder Hinweise in der Datenschutzerklärung legitimierbar.
Dem Grunde nach liegt nach heutiger Rechtslage also ein Rechtsverstoß vor, auch wenn 80 Prozent der Webseiten Google Fonts nutzen und dabei in der Regel genau diese Weitergabe durchführen.
Sie sollten kurzfristig prüfen lassen, ob Ihre Internetseiten Google Schriften nutzen. Diese können auch lokal auf dem Internet- Server Ihrer Internetseite gespeichert werden, so dass keine Datenweitergabe an Google mehr erfolgt. Dies sollte sehr zeitnah umgesetzt werden, um derartigen Abmahnungen vorzubeugen.
Ihr WITO Schlüchtern
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