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AutorenbildAxel Ruppert

4. Eilverordnung des Landes Hessen

Die Landesregierung Hessen hat am Dienstag, 17. März 2020 die von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder vereinbarten Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus präzisiert und mit einer Verordnung umgesetzt. Diese weiteren Maßnahmen sollen dazu dienen, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die Gesundheit der Menschen zu schützen, ist dabei das oberste Gebot. Geschlossen werden aus diesem Grund ab Mittwoch beispielsweise Bars, Diskotheken, Theater und Museen sowie Sportanlagen, Fitnessstudios und Spielplätze.

Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Abhol- und Lieferdienste, Poststellen, Banken und Sparkassen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte bleiben geöffnet.

Die vollständigen Leitlinien und alle Verordnungen sind hier abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass es fast täglich Änderungen dieser Verordnungen gibt und weiterhin geben kann.


WITO Schlüchtern erstellt Infoportal "Wo gibt's was?"

Die Startseite www.wito-schluechtern.de wird am Mittwoch im obersten Bereich der Seite um ein Infoportal erweitert. Hier werden wir zusammentragen welche Geschäfte, zu welchen Zeiten geöffnet haben und wie sie, z.B. für telefonische Bestellungen erreichbar sind und ob ein Lieferservice angeboten wird.

Außerdem wollen wir wichtige Notdienstnummern, z.B. von Handwerkern hinterlegen.

Informationen jetzt an WITO senden

Geschäftsinhaber melden uns hierfür bitte umgehend unter info@wito-schluechtern.de ihre Öffnungszeiten, Dienstleistungen (Bestell- und Lieferservice o.a.) und welche Kontaktrufnummer wir aufführen sollen.


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