Die Corona-Lage verschärft sich stellenweise wieder. Die Stadt Frankfurt hat mit sofortiger Wirkung neue Maßnahmen ergriffen, um die steigende Anzahl an Neuinfektionen in den Griff zu bekommen, nachdem die Grenze von 50 Corona-Neuinfektionenen pro
100 000 Einwohnern innerhalb 7 Tagen überschritten wurde. Dazu gehören eine Ausweitung der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, eine Sperrstunde von 23:00 bis 06:00 Uhr, die Einschränkung von privaten Feierlichkeiten in Restaurants und einige andere Maßnahmen.
Die Ausbreitung des Coronavirus mit dem darauf folgenden Lockdown im April hat viele Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten getrieben. Um die direkten Folgen für die Betriebe abzumildern hat die Bundesregierung das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht bis zum 31. 12.2020 verlängert.
Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.
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