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Infos für Schlüchterner Unternehmen

Neu: Komplette Öffnung der Geschäfte ab 09.05.2020 möglich

Ab Samstag, den 09.05.2020 entfällt die Verkaufsflächenbegrenzung von 800qm im Einzelhandel. Somit ist eine gesamte Öffnung der Geschäfte in Hessen möglich.

Für weitergehende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Seiten


leseafassung_cokobev
.pdf
Download PDF • 55KB

Lesefassung der hessischen Corona-Verordnung vom 7. Mai 2020


S22C-6e20050810400
.pdf
Download PDF • 3.48MB

Hessische Corona-Verordnung vom 7. Mai 2020




Wiedereröffnung des Gastgewerbes | Leitlinien & Handlungsempfehlungen

Die hessische Corona-Verordnung vom 7. Mai 2020 regelt auch die Wiederöffnung gastronomischer Betriebe nach dem 14. Mai 2020. Unter diesem Link finden Sie die >> aktuellen Auslegungshinweise des Land Hessen.


Damit sich Gastro-Betriebe bestmöglich vorbereiten können verweisen wir hier ergänzend auf die Seiten der >> DeHoGa Hessen.

Sie haben umfangreiche Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die Branche zusammengestellt.

Wenn Sie spezielle Fragen zu Ihrem Unternehmen haben, können wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme zum Ordnungsamt und das Gewerbeamt der Stadt Schlüchtern empfehlen.


Ordnungsverwaltung der Stadt Schlüchtern

Haus des Handwerks | 2. Obergeschoss Krämerstraße 5 | 36381 Schlüchtern Tel. 06661/85-100 | Fax 06661/85-249 | Email ordnungsamt@schluechtern.de


Gewerbeamt der Stadt Schlüchtern

Haus des Handwerks | 2. Obergeschoss Krämerstraße 5 | 36381 Schlüchtern Tel. 06661/85-104 | Fax 06661/85-249 | Email gewerbeamt@schluechtern.de


Der WITO pflegt nicht nur in Corona-Zeiten einen sehr positiven Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern in den beiden Ämtern und kann eine direkte Kontaktaufnahme ausdrücklich empfehlen.


Wir wünschen allen Unternehmerinnen und Unternehmern einen guten Neustart und viel Erfolg!


Bleiben Sie gesund!

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