Da zum 01. April die Mehrwertsteuer für Gas von 7 % auf 19 % erhöht wurde, ist es ratsam, jetzt in Eigeninitiative den Gaszähler abzulesen und den Zwischenstand zeitnah dem Gasversorger mitzuteilen.
So kann relativ genau berechnet werden, bis zu welchem Verbrauch 7 % Mehrwertsteuer zu veranschlagen waren und für welchen Verbrauch dann 19 % Mehrwertsteuer zu berechnen sind.
Auf diesem Weg entgehen Sie einer Schätzung des Gasversorgers, die durchaus auch zu Ihren Ungunsten ausfallen kann. In der Regel genügt ein Foto des Zählers, das Sie an Ihre Hausverwaltung oder an den entsprechenden Gasversorger schicken.
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