Klimapakt: Geförderte Projekte, Teilnahmebedingungen und Berechnungsmethode
Aktualisiert: vor 22 Stunden
Geförderte Projekte und umgesetzte Maßnahmen:
Die Dokumentation der geförderten Projekte und der Mittelverwendung wird derzeit ergänzt und in Kürze hier zu finen sein.
2026:
allgemein:
Mittelverwendungsquote im Jahr 2026 (eingenommene Beiträge minus Verwaltungs-, Werbe- und Personalkosten):
Fläche XY:
Eigentümer und Lage der Fläche:
vorheriger Zustand der Fläche:
Pflanzdatum:
Baumarten und Stückzahlen:
Ausfallquote:
Nachpflanzungen:
Pflegeverantwortung:
erwarteter Kontrollzeitraum:
Kosten:
die Ökologische Forschungsstation begleitet die Maßnahme wie folgt:
das Forstamt Schlüchtern begleitet die Maßnahme wie folgt:
keine vorweggenommene Anrechnung künftiger CO₂-Bindung
2025:
2024:
Zukunftswald ist dabei die Projektbezeichnung des Klimapakts für Schlüchtern und keine Garantie für eine bestimmte künftige Waldentwicklung oder CO₂-Bindung.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für die Unternehmen:
Wer beim Klimapakt für Schlüchtern dabei sein möchte, muss zunächst Mitglied beim Gewerbeverein WITO sein. Anschließend ist jährlich ein Sockel- sowie ein Projektbeitrag zu leisten.
Der Sockelbeitrag liegt bei 50 Euro pro Jahr.
Der Projektbeitrag errechnet sich aus der Selbstauskunft über einen Meldebogen der Unternehmen. Darin geben sie ihre Verbrauchsdaten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweils vergangenen Jahres an. Aus diesen Verbrauchsdaten errechnet sich der Beitrag wie unten angegeben.
Hinweis: Die jährlich ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist kein Zertifikat für eine besondere Umweltleistung und bestätigt weder Klimaneutralität noch eine Kompensation von Emissionen.
Berechnungsmethode
Berechnungsmethode Projektbeitrag:
Der jährliche Sockelbeitrag liegt bei 50 Euro pauschal plus ein zusätzlicher Projektbeitrag, der sich über eine Selbstauskunft der Unternehmen errechnet. Diese geben in einem Meldebogen die folgende Verbrauchs- und Aktivitätsdaten zur Berechnung des Projektbeitrags an:
Stromverbrauch (Normalstrom in kWh, Grünstrom in kWh, selbst erzeugter und genutzer Strom in kWh, selbst erzeugter und eingespeister Strom in kWh)
Fuhrpark (Benzin in Liter, Diesel in Liter, Autogas in Liter, Strom für E-Mobilität in kWh, Erdgas in Liter)
Heizanlage (Heizöl in Liter, Erdgas in kWh, Flüssiggas in kWh, Biogas in kWh, Brennholz in kg, Holzpellets in t, Kohle in kg, selbst erzeugte Wärme in kWh)
Sonstiges (Anzahl der Flüge kurz/mittel/lang, Kühlmittelverbrauch Klimaanlage in kg, sonstige Energieverbräuche)
Für jede Tonne CO₂, die bei dieser Selbstauskunft herauskommt, zahlt der Mitgliedsbetrieb sechs Euro. Die Summe ist der jährliche Projektbeitrag.
Die Angaben stammen von den teilnehmenden Unternehmen und werden nicht unabhängig geprüft. Fehlende Daten fließen nicht mit ein.
Die Berechnung dient ausschließlich der Bemessung des Projektbeitrags. Sie stellt keine Treibhausgasbilanz des Unternehmens dar und weist weder eine Emissionsminderung noch eine Klimawirkung des Projektbeitrags aus.
Berichtszeitraum: jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres unter Verwendung der Verbrauchs- und Aktivitätsdaten aus dem Selbstauskunftsbogen
Minderungsmaßnahmen der teilnehmenden Unternehmen werden vom Klimapakt nicht gesondert erfasst oder überprüft. Veränderungen der gemeldeten Verbrauchswerte werden daher nicht als Nachweis einer konkreten Emissionsminderung bewertet.
Hinweis: Der Projektbeitrag wird nicht als Kompensation oder Ausgleich der Unternehmensemissionen angerechnet, begründet keine Aussage über die Klimaneutralität und keinen rechnerischen Emissionsausgleich der teilnehmenden Unternehmen.





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