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AutorenbildAxel Ruppert

Händler-Update 19.12.2020


Gerne geben wir nachfolgend Informationen weiter, die uns über den Handelsverband Hessen e.V. erreicht haben.


Der Handel muss weitestgehend seine Verkaufsflächen schließen. Liefern und Abholen hingegen bleiben erlaubt! Empfehlungen dazu finden Sie in diesem BlogPost.


Die gesetzliche Klarstellung zum Vertragsanpassungsanspruch gemäß § 313 BGB erleichtert Händlerinnen und Händlern die Anpassung von Gewerbemieten und Pachten. Dazu stellt der Handelsverband ein Merkblatt zur Verfügung.


Mit dem Jahreswechsel gilt wieder die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Damit müssen Handelsbetriebe, stationär wie online Ihre Endpreise anpassen.

 

Überblick

Veranstaltung

 
Foto: Frankfurter Laufshop
Foto: Frankfurter Laufshop

Liefern und Abholen ausdrücklich erlaubt

 

Das Liefern sowie Abholen von Waren ist im Lockdown erlaubt. Die Ausgabe von vorher bestellter Ware kann im Geschäft erfolgen. Empfehlungen wie Sie hierbei vorgehen lesen Sie hier.


Empfehlung: Informieren Sie Passantinnen und Passanten über Ihren Liefer- und/oder Abholservice mit der kostenfreien Vorlage des Handelsverbandes Hessen für Ihr Schaufenster oder Ihre Ladentür.

 

 

Mietanpassung im Handel erleichtert

Durch die gesetzliche Klarstellung zum Vertragsanpassungsanspruch gem. § 313 BGB können gewerbliche Mieter aus der Handelsbranche leichter in Verhandlungsgespräche mit dem Vermieter gehen. Bei der Berechnung der Vertragsanpassungen ist nicht nur der Umsatz aus dem Vorjahr maßgeblich, sondern auch die Dauer der staatlichen Restriktionen, Zuschüsse, Unterstützungsleistungen, entfallene Lohnkosten wegen Kurzarbeit und weggefallene Aufwendungen. Wie die Vertragsanpassung am Ende aussehen kann, muss im Einzelfall bewertet werden.

 

 

Ende der Mehrwertsteuersenkung


Die Mehrwertsteuersenkung endet am 31. Dezember 2020. Ab dem 01. Januar 2021 gelten im Handel wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer. Stationäre Handelsbetriebe und der Onlinehandel müssen ab diesem Zeitpunkt die angepassten Endpreise auszeichnen.

 




 

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot


Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat am 18.12.2020 erlassen, dass der Transport aller Gütergruppen aufgrund der Coronavirus-Pandemie bis zum 10.01.2021 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß §§ 30 Abs. 3, 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StVO in Hessen ausgenommen wird.

 

 

Händleraustausch zum zweiten Lockdown


Der Handelsverband organisiert in Kooperation mit dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel einen Erfahrungsaustausch zum zweiten Lockdown, um Händlerinnen und Händler weiter zu unterstützen.


Der nächste Termin:


Digital und lokal mit Dr. Kai Hudetz, Geschäftsführer IFH Köln

Montag, 21.12.2020 von 09:30-10:30 Uhr


Der WITO kann die Veranstaltungen des Einzelhandelsverbandes aus eigener Erfahrung ausdrücklich empfehlen. 


 

handel.digital: Wissen kompakt zur Digitalisierung


Viele weitere nützliche Informationen zum Umgang mit der Digitalisierung im Handel finden Sie auf der tagesaktuellen Themen-Seite des Handelsverbands Hessen.



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